Unternehmen der Zukunft zeichnen sich dadurch aus, daß sie Glaubwürdigkeit und Vertrauen schaffen!
Startseite
Über Uns
Internetseiten für Fleischer
Fleischereien- und Spezialitätensuche
Konzept
Vorteile für Fleischer
Analyse
Lösung
Aktuelles
Kosten runter Ertrag rauf
Strom
Gas Energie sparen
Leasing
Empfehlungen
Lieferanten
News
Kontakt
Referenzen
Lehrstelle / Arbeitsplatz
Impressum

BMF stützt BilMoG-Umsetzung bei Pensionszusagen - Bewertungsobergrenze für Rückstellungen in der Steuerbilanz fällt

Das BMF hat in einem BMF-Schreiben vom 12.3.2010 (IV C 6- S2133 /09 /10001,
Rz. 9-10, Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung) eine gewichtige Änderung
zur bisherigen Handhabung der Rückstellungen in der Steuerbilanz vollzogen.
Denn durch die neuen handelsbilanziellen Vorschriften (BilMoG) zur
Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen kann es in bestimmten
Konstellationen dazu kommen, dass die Höhe der Pensionsrückstellungen in
der Handelsbilanz insb. in den Anfangsjahren niedriger ist als die nach §
6a EStG bewerteten Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz. Nach
bisheriger Auffassung der Finanzbehörden stellte allerdings der
handelsrechtliche Ansatz der Pensionsrückstellung die Bewertungsobergrenze
für die Rückstellung in der Steuerbilanz dar (R 6a Abs. 20 Satz 2 bis 4
EStR). Diese Regelung ist nun nicht mehr anzuwenden.
Weiterhin gilt allerdings, dass nach § 249 HGB in der Handelsbilanz für
unmittelbare Pensionszusagen Rückstellungen gebildet werden müssen. Dieses
Passivierungsgebot gilt auch für die steuerliche Gewinnermittlung. Die
bilanzsteuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des § 6a EStG
schränken jedoch die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen
Passivierungsgebotes ein. In der steuerlichen Gewinnermittlung sind
Pensionsrückstellungen nämlich nur anzusetzen, wenn die Voraussetzungen des
§ 6a Absatz 1 und 2 EStG (z. B. Schriftformerfordernis, § 6a Absatz 1
Nummer 3 EStG) erfüllt sind. Die Passivierung einer Pensionszusage
unterliegt zudem dem Bewertungsvorbehalt des § 6a Absatz 3 und 4 EStG. Die
Bewertung kann somit weiterhin vom handelsrechtlichen Wert abweichen.
Das BMF hat durch den Wegfall der Bewertungsobergrenze eine wichtige
Voraussetzung für eine einfache und sachgerechte Umsetzung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geschaffen. Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und Firmen werden diese Neuregelung gleichermaßen begrüßen.
Es ist nach dem Wortlaut davon auszugehen, dass der Wegfall der
Bewertungsobergrenze in allen Bilanzen, die nach den BilMoG-Vorschriften
aufgestellt werden, greift - also auch wenn schon in der Bilanz 2009 die
neuen Vorschriften angewendet werden.
Link:
Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung; Änderung des § 5 Absatz 1
EStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) vom 15. Mai 2009
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Andreas Klein


zurück
©2010 by fleischernet.de, verantwortlich für die Inhalte dieser Seite: Siehe Impressum